Jugendhilfe Collstede - Begleiteter Umgang

Grundsätzliches Ziel des Begleiteten Umgangs ist, dass die Eltern bzw. Umgangsberechtigten in der Lage sind, nach einer Trennung den Kontakt mit den Kindern zu erhalten und möglichst eigenverantwortlich und selbständig zu gestalten.

Der Begleitete Umgang ist zeitlich begrenzt und keine auf Dauer angelegte Hilfe. Wenn sich herausstellt, dass eine Verantwortungsübernahme durch die Eltern nicht herbeizuführen ist, muss der Begleitete Umgang als nicht adäquate Hilfeform eingeschätzt und andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.

Für die Entwicklung des Kindes sind beide Eltern von großer Bedeutung. Beide verkörpern seine Herkunft und Abstammung. Beide haben eine elterliche Verantwortung. Das Kind hat das Recht auf Kontakt mit beiden Eltern - beide Eltern sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Aus Sicht des Kindes ist es wichtig und im Übrigen sein Recht, gemeinsame Erfahrungen mit Mutter und Vater zu haben, sofern dies nicht seiner Entwicklung schadet.